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Groppe und Schmidt GbR
Am Brinkhof 7, 58452 Witten
Vertreten durch: Lucas Groppe und Fabian Schmidt
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Datenschutzerklärung
Datenschutzprinzipien auf der Webseite von Groppe und Schmidt GbR
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Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
Die Nutzung unserer Seite ist ohne eine Angabe von personenbezogenen Daten möglich. Ihre personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer, u.ä.) werden von uns nur gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben und verarbeitet. Für die Nutzung einzelner Services unserer Seite können sich hierfür abweichende Regelungen ergeben, die in diesem Falle nachstehend gesondert erläutert werden. So verwenden wir Ihre Daten für die Ausführung unserer Website und die Zurverfügungstellung unserer Leistungen, die Gewährleistung eines effektiven Kundendienstes und technischen Supports. Bei Kontaktaufnahme mit uns z.B. im Rahmen von Bewerbungen werden die Angaben zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall weitergehender Beratung gespeichert. Daten werden an Dritte nur dann übermittelt, wenn dies notwendig ist, um unsere vertraglichen Pflichten den Nutzern gegenüber zu erfüllen. Daten sind dann personenbezogen, wenn sie eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet werden können. Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden Sie in der EU-Datenschutzgrundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).
Sicherheit
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Einsatz von Google-Adwords
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Veröffentlichung von Stellenanzeigen / Online-Stellenbewerbungen
Ihre Bewerbungsdaten werden zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens elektronisch von uns erhoben und verarbeitet. Folgt auf Ihre Bewerbung der Abschluss eines Anstellungsvertrages, so können Ihre übermittelten Daten zum Zwecke des üblichen Organisations- und Verwaltungsprozesses unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorschriften von uns in Ihrer Personalakte gespeichert werden.Die Löschung der von Ihnen übermittelten Daten erfolgt bei Zurückweisung Ihrer Stellenbewerbung automatisch mit Bekanntgabe der Zurückweisung.
Auskunft / Widerruf / Löschung
Sie können sich aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten und deren Berichtigung, Sperrung, Löschung oder einem Widerruf einer erteilten Einwilligung unentgeltlich an uns wenden. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen ein Recht auf Berichtigung falscher Daten oder Löschung personenbezogener Daten zusteht, sollte diesem Anspruch keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegenstehen. Unsere Kontaktdaten unter der Sie Auskünfte über gespeicherte Daten erhalten oder einen Antrag auf Löschung oder Berichtigung Ihrer Daten stellen können, finden Sie im Impressum.
Änderungen der Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu ändern, um sie an eine geänderte Rechtslage oder eine Änderung des Dienstes sowie der Datenverarbeitung anzupassen. Wir dürfen Sie daher bitte, sich regelmäßig über den Inhalt unserer Datenschutzerklärung zu informieren, insbesondere wenn Sie erneut personenbezogene Daten mitteilen.
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich und Änderungsbefugnis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der Geschäftsbereiche der Groppe & Schmidt GbRAm Brinkhof 758452 WittenDeutschland im Folgenden „Agentur“ genannt und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des §14 desBürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Kunden erkennt dieAgentur nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann,wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung dereigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt. Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäftemit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter http://www.meap.de jederzeit abrufbar bzw. kann, wie auch alle weiteren in diesen AGB genannten Dokumente undPreislisten, bei Bedarf auf elektronischem oder postalischem Wege zugesandt werden. Die Agentur ist berechtigt, diese AGB mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unterBerücksichtigung der Interessen der Agentur für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung des Kundengilt als erteilt, wenn dieser der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilungwiderspricht. Die Agentur ist verpflichtet, den Kunden auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchshinzuweisen.
2. Angebote, Vertragsschluss und Form
Der Vertrag kommt zustande durch Auftragsbestätigung seitens der Agentur. Eine bestimmte Form, insb. Schriftform, ist nicht erforderlich. Angebote der Agentur sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich dieAgentur in Ermangelung anderweitiger Bestimmung zwei (2) Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunktder Abgabe. Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Softwareund sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung derAgentur.
3. Zusammenarbeit
3.1 AnsprechpartnerDie Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung desVertrages betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zubenennen. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen.Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, imRahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
3.2 ReportingDie Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritteund Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.
3.3 BestätigungÜber vertragsrelevanten Informationsaustausch bzw. Absprachen der Ansprechpartner wird die Agentureine dem Kunden zu übermittelnde Bestätigung erstellen. Die Bestätigung ist für die Absprachen der Parteienverbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
4. Leistungen der Agentur
4.1 Leistungsbeschreibung Die Einzelheiten der von der Agentur für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
4.2 Zwischenergebnisse Ohne gesonderte Vereinbarung ist die Agentur nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistungführenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.
4.3 Teilleistungen Die Agentur ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
4.4 Schutzrechte Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeitder im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen,Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.
5. Mitwirkungsleistungen
5.1 Unterstützung der Agentur Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehörtinsbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowievon Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
5.2 Bereitstellung von Inhalten Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Formatzur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Formaterforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzender Agentur.
5.3 Meldung von Fehlern Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutigoder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Agentur unverzüglichmitzuteilen.
5.4 Vergütungsfreiheit Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondereVergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
6. Leistungsänderungen
6.1 Form Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies derAgentur schriftlich mit.
6.2 Prüfung Die Agentur wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz der Agentur zu vergüten.Die Agentur teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird sie entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunschnicht umsetzbar ist.
6.3 Änderung des LeistungsumfangsIst die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglichdes Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigungzustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
6.4 Terminänderungen Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfallsder auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. Die Agenturwird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
6.5 Leistungsänderungen durch die Agentur Wünscht die Agentur eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt sie diesdem Kunden schriftlich mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag entsprechend Punkt 6.2. Das weitereVorgehen richtet sich nach den Punkten 6.3 und 6.4. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlagesverbundenen Aufwendungen trägt die Agentur.
7. Freigabe Der Kunde ist verpflichtet, die zur Freigabe vorgelegten Waren und Leistungen sowie Zwischenergebnisseunverzüglich auf Vertragsgemäßheit zu prüfen. Er darf die Freigabeerklärung nicht unbillig verweigern.Mit der Freigabeerklärung geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Kunden über, sofern es sich nicht umFehler handelt, die zum Zeitpunkt der Freigabe durch keine der Vertragsparteien vorhersehbar sein konnten.Die Freigabeerklärung bedarf der Schriftform.
7.1 Zwischenergebnisse Nach Aufforderung der Agentur ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissenverpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.
7.2 Änderungswünsche nach Freigabe Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar (vgl. Punkt 6).
8. Termine
8.1 LeistungsverzögerungLeistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitigeErbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeineStörungen der Telekommunikation oder Stromversorgung etc.) hat die Agentur nicht zu vertreten. Sie berechtigendie Agentur, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einerangemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Agentur wird dem Kunden Leistungsverzögerungenaufgrund höherer Gewalt anzeigen.
8.2 NachfristSetzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, sobeträgt diese mindestens zwei (2) Wochen.
9. Rechte
9.1 ÜbertragungDie Agentur gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbartenVergütung an den erbrachten Leistungen das Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrundeliegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung istdie Verwendung örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränkt.
9.2 Erweiterung von NutzungsrechtenWill der Kunde von der Agentur gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbartenZweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten,vorab zu treffenden Honorarabsprache.
9.3 Weitergabe von NutzungsrechtenEine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sieausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
9.4 Änderungen an Leistungen Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungennicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind,bleiben hiervon ausgenommen.
9.5 Referenznennung Der Kunde ist verpflichtet, auf dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken dieAgentur zu nennen.
9.6 Vergütungsneutralität Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
10. Versand
10.1 Gefahrenübergang Wird das Werk auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, so geht dieGefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit seiner Übergabe an einen Spediteuroder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks oder Lagers, auf den Kunden unabhängigdavon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt.
10.2 VersandwegWenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell vereinbart sind, kann die Agentur die jeweils für siegünstigste Variante für den Versandweg und das Transportmittel wählen. Die Agentur wird bei dieser Wahlauf die ohne weiteres erkennbaren Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
10.3 SonderverpackungFalls der Kunde eine spezielle Verpackung verlangt, so hat er die daraus entstehenden zusätzlichenKosten zu tragen.
11. Fremdleistungen Die Agentur kann zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung desKunden bestellen.Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur hierzu erforderliche Vollmachten auf Anforderung zu erteilen undVollmachtsurkunden zur Verfügung zu stellen.
12. Vergütung Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich exklusive Verpackung und Versand und zzgl. derjeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
12.1 AbschlagszahlungenIst eine fixe Vergütung vereinbart, so ist die Agentur berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständignutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
12.2 Vergütung nach ZeitaufwandErfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarung die jeweils gültigenVergütungssätze der Agentur anwendbar.
12.3 HonorarempfehlungenBei Fehlen jeglicher Vereinbarung finden die Honorarempfehlungen des Vergütungstarifvertrages Designder Allianz Deutscher Designer e.V. in der jeweils aktuellen Fassung Anwendung (s. http://www.agd.de).
12.4 Auslagen der AgenturErfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, und ist nichts Gegenteiliges vereinbart, so sind Auslagen, Spesenund Reiseaufwendungen, die der Agentur im Rahmen des Auftrags entstehen, vom Kunden zu tragen undwerden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
12.5 KostenvoranschlägeKostenvoranschläge der Agentur sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich. Wenn abzusehen ist,dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als fünfzehn (15) Prozentübersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten unverzüglich hinweisen.
13. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
13.1 Fälligkeit Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen direkt und ohne Skontoabzugsofort nach Eingang der Rechnung zu leisten. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen desVerzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
13.2 Aufrechnung Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestelltsind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihmzustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.
13.3 ZurückbehaltungsrechtEin Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und beiMängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. DerKunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprücheausüben.
14. Mängelansprüche
14.1 Nacherfüllung Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung.Die Agentur ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellungeiner neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet,die mangelhafte Sache zurückzugewähren.
14.2 Preisminderung und Rücktritt Schlägt die Nacherfüllung dreimalig fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oderohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn die Agentur die Nacherfüllungverweigert oder die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist.
14.3 Gebrauchstauglichkeit und Farbverbindlichkeit Farbige Darstellungen und Reproduktionen können je nach Darstellungsform bzw. Herstellungsverfahrengeringfügig vom Original abweichen. Dieser technisch bedingte Umstand, sowie Abweichungenzwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Proofdruck) und dem Endprodukt stellen keinen beanstandungsfähigenMangel dar. Dies gilt insbesondere für im Auflagendruck produzierte Druckstöcke, sofern die Produktionnach den Richtlinien des vom Bundesverband Druck und Medien e.V. veröffentlichten „MedienStandardDruck“ in seiner aktuell gültigen Form erfolgt ist.Darüber hinaus ist eine Haftung für Mängel, welche den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht odernur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
14.4 Verjährung Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr.
15. Haftung Im Fall des Vorsatzes haftet die Agentur unbeschränkt. In Fällen grober Fahrlässigkeit und einfacher Fahrlässigkeit, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Geltendmachung von Schadenersatzstatt der Leistung, haftet die Agentur auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. ImÜbrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, aus Verzug, wegen Schäden anLeben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingenden gesetzlichen Bestimmungenbleibt unberührt. Vorstehende Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
16. Fremdinhalte
16.1 Prüfung von Inhalten Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist die Agentur nicht verantwortlich. Die Agenturist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, siewird den Kunden aber rechtzeitig auf aus ihrer Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige Risikenhinweisen.
16.2 Inanspruchnahme der AgenturFür den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte die Agenturselbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos.
17. Eigentumsvorbehalt Alle gelieferten physischen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprücheder Agentur aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn bereits Zahlungenfür die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum (Vorbehaltsware) der Agentur. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Kunde die Agentur unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, und solange er nicht in Verzugist, veräußern oder verarbeiten. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetztin voller Höhe an die Agentur sicherungshalber abgetreten. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenenForderungen ermächtigt, solange er mit seinen Zahlungspflichten gegenüber der Agenturnicht in Verzug gerät und kein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren gegen ihn beantragt oder eröffnetwird. Übersteigt der realisierbare Wert der für die Agentur bestehenden Sicherheiten ihre Forderungennicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 10 Prozent, so gibt die Agentur auf Verlangen desKunden Sicherheiten in entsprechender Höhe nach ihrer Wahl frei.
18. Geheimhaltung, Referenznennung
18.1 Vertraulichkeit Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und das Konditionsgefüge dieses Vertragesund über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass E-Mail ein offenes Medium ist. Die Agentur übernimmtkeine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikationüber andere Medien geführt werden.
18.2 Herausgabe von UnterlagenWenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigungdes Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtesInteresse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
18.3 ReferenznennungPresseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nachvorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig. Ungeachtet dessen darf die Agentur denKunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungenim Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlichvorführen und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtesInteresse geltend machen.
19. Datenschutz
19.1 Speicherung von DatenDie Agentur ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffende Daten zu speichern und diese Datennach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betrieblichen Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.
19.2 Weitergabe von DatenDie Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domainso.ä. – Gegenstand des Vertrages ist.
20. Schlussbestimmungen
20.1 ErfüllungsortErfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung der Ort der Niederlassung der Agentur.
20.2 GerichtsstandAusschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie übersein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Witten. Dies gilt auch fürStreitigkeiten aus das Vertragsverhältnis betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. Die Agentur hatjedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitzes in Anspruch zu nehmen.
20.3 Geltendes RechtFür alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unterAusschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
20.4 Salvatorische KlauselSollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, sowird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit diese AGB Regelungslückenaufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des VertragesRechnung trägt.
Stand: 15. November 2021